Begriff/Definition


Rechenstörung, Rechenschwäche oder Dyskalkulie sind drei Begriffe, die in der Literatur synonym verwandt werden, um eine bestimmte Störung in der Entwicklung der Rechenleistung zu umschreiben.

In der aktuelleren Literatur werden die beiden Begriffe Rechenstörung und Rechenschwäche gleichermaßen benutzt, wobei die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in ihrem Diagnoseschlüssel, der für eine Diagnostik im Allgemeinen herangezogen wird, von einer Störung spricht. Die Neuropsychologie verwendet den Begriff „Dyskalkulie“ zur Beschreibung entwicklungsbedingter Rechenstörungen in Abgrenzung zu erworbener Rechenstörung (Akalkulie).

Nach der Definition der WHO handelt es sich bei der Rechenschwäche um eine Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine Minderung der Intelligenz oder durch schlechte Beschulung zu erklären ist. Dabei hat das Kind vor allem Probleme mit den Grundrechenarten. Die Leistungen des Kindes im Rechnen müssen eindeutig unter der altersmäßig zu erwartenden Rechenleistung liegen und seine Leistungen beim Lesen und Rechtschreiben müssen normal sein.

Das Problem einer solchen Definition ist, dass Kinder, die generell eher im unteren Leistungsbereich liegen – und damit auch im Lesen und Rechtschreiben am unteren Rand des Normbereichs oder darunter liegen -, gar nicht als rechenschwach diagnostiziert werden. Daneben gibt es auch Kinder, die sowohl eine Rechenschwäche als auch eine Lese- Rechtschreibschwäche haben. Nach dem nach wie vor sehr verbreiteten Diagnoseschlüssel kann ein Kind aber nur dann rechenschwach genannt werden, wenn es im Lesen und Rechtschreiben zumindest durchschnittlich ist. Eine solche Betrachtungsweise entspricht aber nicht mehr der neueren sonderpädagogischen Forschung, in der auch die Auswirkungen auf die Gesamtleistung eines Kindes berücksichtigt werden, das im Rechnen lernen massive Probleme hat.